ALL­GE­MEI­NE
VER­AN­STAL­TER­BE­DIN­GUN­GEN

Stand: 01.09.2021

  1. GEL­TUNGS­BE­REICH DER ALL­GE­MEI­NEN GE­SCHÄFTS­BE­DIN­GUN­GEN

Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Veranstaltungen von baCKstage Event, Göllheimer Straße 54

2.   EIN­TRITT, ER­MÄ­SSIG­TE TI­CKETS, GÜL­TIG­KEIT 

2.1 Der Eintritt zu Veranstaltungen setzt die Vorlage eines bezahlten Tickets für die dem Zeitpunkt des Einlasses folgende Vorstellung voraus.

2.2 

– Schwerbehinderte erhalten, ab einem Grad der Behinderung von 70%, eine Ermäßigung in Höhe von 10%. Diese Tickets sind über das Buchungssystem buchbar.

– Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen AG erhalten für sich und die Begleitperson eine Ermäßigung von 10%. Diese Tickets sind nur telefonisch unter  06351-9370084 buchbar.

– Besitzer einer baCKstage Card erhalten eine Ermäßigung von 25%. Diese Tickets sind über das Buchungssystem buchbar.

Bitte beachten Sie, dass Ermäßigungsnachweise grundsätzlich vor Ort bei Einlass vorgezeigt werden müssen.  Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie die für Ihre gebuchte Ermäßigungsstufe notwendigen Bedingungen erfüllen.

Sollten Sie bereits Eintrittskarten in unserem Webshop zum Normalpreis bestellt haben, so ist ein Umtausch der bereits gebuchten Eintrittskarten in ermäßigte leider nicht möglich. In dem Moment, in dem Sie am Ende des Bestellprozesses auf den Button „Zahlung“ klicken, werden die von Ihnen ausgewählten Karten verbindlich von uns für Sie zum Vollpreis beim Veranstalter eingekauft und direkt bezahlt.

2.3. Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.

2.4. Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum einmaligen Besuch der Veranstaltung und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.

2.5 Bis zum Zahlungseingang ist baCKstage Event berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zur jeweiligen Veranstaltung zu verweigern bzw. ihn dessen zu verweisen und das Ticket zu sperren. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen.

2A. Besondere Bedingungen im Zusammenhang mit COVID-19

2a.1. baCKstage Event beachtet die aktuellen bundes- und landesrechtlichen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19, um allen Zuschauern das damit angestrebte Sicherheitsniveau zu gewährleisten. baCKstage Event ist daher verpflichtet, daraus folgende Pflichten, Beschränkungen und Verhaltensregeln auch dem Karteninhaber aufzuerlegen. Die jeweils aktuellen Anforderungen entnimmt der Karteninhaber vor dem Ticketkauf und vor der Veranstaltung der Homepage www.kulturwerCK.de. Der Karteninhaber ist verpflichtet, sich auch selbst unmittelbar vor der Veranstaltung über den aktuellen Stand zu informieren.

2a.2. baCKstage Event kann dem Karteninhaber den Einlass in das Theater verweigern, sofern der Karteninhaber 

·       nicht die nach Verordnungslage für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Nachweise mit sich führt und vorlegt;

·       nicht einen zur Überprüfung seiner Identität geeigneten Lichtbildausweis mit sich führt und vorlegt;

·       nicht zum Zwecke der behördlichen Nachverfolgung von etwaigen Infektionsketten seine Kontaktdaten angibt;

·       typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist.

2a.3. baCKstage Event kann den Karteninhaber auch nach Einlass von der Veranstaltung ausschließen und des Theaters verweisen, sofern der Karteninhaber auch nach Aufforderung durch das Veranstaltungspersonal zur Einhaltung der im Theater geltenden Hygiene- und Verhaltensvorgaben gegen diese verstößt. Diese Vorgaben können im Einzelfall auch strenger sein, als es die jeweils geltende Verordnungslage vorschreibt. Sie werden neben den vorab erteilten Informationen zusätzlich im Theater durch Aushänge und/oder Durchsagen bekannt gegeben.

2a.4. Sofern baCKstage Event nach Ziffern 2a.2 und/oder 2a.3 berechtigt ist, dem Karteninhaber den Einlass zu verweigern oder den Karteninhaber von der Veranstaltung auszuschließen, sind Erstattungs- und/oder Schadensersatzansprüche des Karteninhabers ausgeschlossen.

2a.5. baCKstage Event ist berechtigt, das Recht auf Zuweisung anderer Plätze gem. der nachfolgenden Ziffer 3 auch im Zusammenhang mit der Einhaltung von Hygienemaßnahmen auszuüben. Dies kann im Einzelfall auch dazu führen, dass sich die Sitzanordnung von Personengruppen verändert. Die Regelung in Ziffer 3 gilt entsprechend.

  1. ZU­WEI­SUNG AN­DE­RER PLÄT­ZE 

3.1. baCKstage Event behält sich vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für die baCKstage Event aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis.

3.2. baCKstage Event behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.

  1. HAF­TUNGS­BE­SCHRÄN­KUNG 

4.1. baCKstage Event, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

4.2. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht baCKstage Event, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

  1. HAUS­ORD­NUNG, VER­HAL­TEN IM kulturwerck oder auf dem Veranstaltungsgelände 

5.1. Die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen der Veranstaltung angeordnet werden.

5.2. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen auf die Veranstaltung ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis von der Veranstaltung erfolgen. BaCKstage Event ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.

5.3. Das Rauchen in den Räumlichkeiten des kulturwerCKs ist untersagt. Bitte beachten Sie die angebrachten Regeln auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände.

5.4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des kulturwerCKs ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.

5.5. Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten

5.6. Karteninhaber können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Besucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann baCKstage Event gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

  1. BE­GINN / EIN­LASS 

6.1. Die Veranstaltungen werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

6.2. Nach Beginn einer Vorstellung können Karteninhaber mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.

6.3. Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.

  1. ÄN­DE­RUN­GEN VON VOR­STEL­LUNGS­ZEI­TEN / BE­SET­ZUN­GEN 

baCKstage Event behält sich vor, aus zwingenden Gründen, die Vorstellungszeiten sowie die Besetzung der Rollen kurzfristig zu ändern.

  1. TON-, FOTO- UND FILM­AUF­NAH­MEN 

8.1. Im kulturwerCK sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden.

8.2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von baCKstage Event eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

8.3. baCKstage Event ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Karteninhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

  1. GAR­DE­RO­BE 

9.1. Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen Entrichtung einer Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.

9.2. baCKstage Event übernimmt mit der Abgabe einer Garderobenmarke die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Gegenstandes und beträgt höchstens EUR 5.000,00. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.

  1. FUND­SA­CHEN 

Gegenstände aller Art, die im Bereich der Veranstaltung gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Diese werden im Fundbüro von baCKstage Event verwahrt.

  1. AN­WEND­BA­RES RECHT, DA­TEN­SCHUTZ, GE­RICHTS­STAND 

11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

11.2. Sämtliche vom Karteninhaber übermittelten Daten werden unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.

11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Rockenhausen.